So erwerben Sie einen Führerschein
Ein Führerschein ist die amtliche Bescheinigung, die Ihre Fahrerlaubnis zum Führen von Fahrzeugen belegt und wird nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung in einer Fahrschule erworben. Der Prozess beinhaltet die Beantragung bei der Behörde mit Dokumenten wie Personalausweis, Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis, die Ausbildung in der Fahrschule (Pflichtstunden, Übungsstunden) und schließlich die Prüfungen. Neue Führerscheine sind befristet (oft 15 Jahre), was aber nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst, ungültig macht.
So erwerben Sie einen Führerschein (in Deutschland) Der deutsche Führerschein ist ein Scheckkartendokument, das in EU-weit gültige Klassen eingeteilt ist und seit 2013 auf 15 Jahre befristet wird (das Dokument, nicht die Fahrberechtigung), um das Foto zu aktualisieren; die Erteilung erfolgt in Fahrschulen nach bestandenen theoretischen und praktischen Prüfungen, wobei Kosten je nach Region stark variieren, aber typischerweise über 2000 € liegen, und es gibt spezielle Klassen für Mopeds, Motorräder, Lkw und Busse. Ausländische Führerscheine sind meist 6 Monate gültig, müssen danach aber umgeschrieben werden
So erwerben Sie einen Führerschein
Voraussetzungen: Sie müssen Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben.
Anmeldung:
Suchen Sie sich eine Fahrschule und melden Sie sich dort an.
Beantragen Sie die Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde (Straßenverkehrsamt).
Erforderliche Unterlagen:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Aktuelles biometrisches Passbild.
Sehtest-Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre).
Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs.
Ausbildung in der Fahrschule:
Theorie: Absolvieren Sie die vorgeschriebenen Theoriestunden (Grundstoff + Zusatzstoff).
Praxis: Fahren Sie Übungsstunden und die obligatorischen Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Nachtfahrt).
Prüfungen: Bestehen Sie die theoretische und die praktische Prüfung.
Wichtige Informationen
Kosten: Können je nach Bundesland und individuellem Lernfortschritt variieren (oft mehrere tausend Euro).
Probezeit: Der erste Führerschein wird in Deutschland für zwei Jahre auf Probe erteilt.
Gültigkeit: Seit 2013 ausgestellte Führerscheine sind 15 Jahre gültig; danach müssen Sie ein neues Dokument beantragen, ohne erneut zu prüfen.
Internationale Anerkennung
Ein in der EU ausgestellter Führerschein wird in der gesamten EU anerkannt.
Für Fahrten außerhalb der EU benötigen Sie eventuell einen Internationalen Führerschein, der eine Zusatzbescheinigung ist und zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein gültig ist.
Führerscheinklasse Erlaubte Fahrzeuge-So erwerben Sie einen Führerschein
C1¹
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf man es mit der Klasse C1 – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr fahren.
C1E¹
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.
Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf man es mit der Klasse C1E – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr fahren.
C¹
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).
Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf man es mit der Klasse C – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr fahren.
CE¹
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf man es mit der Klasse CE – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr fahren.
¹ Anmerkungen: So erwerben Sie einen Führerschein
Gilt für ab dem 28.12.2016 neu erteilte Fahrerlaubnis.
Es gilt Besitzstandsschutz in Deutschland für alle Fahrerlaubnisse, die vor dem 28.12.2016 erteilt wurden. Da diese Regelung nicht dem Europäischen Recht entspricht, kann bei Fahrten im Ausland mit Fahrerlaubnissen, die ab dem 19.1.2013 bis zum 27.12.2016 erteilt wurden, nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Beanstandungen der dortigen Behörden kommt.
Folgende Fahrzeuge sind von dieser Regelung ausgenommen, auch wenn die Klasse ab dem 19.1.2013 erteilt wurde: Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks, Katastrophenschutzes, Krankenkraftwagen, Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge, Post-, Funk- und Fernmeldefahrzeuge, rollstuhlgerechte Fahrzeuge und Wohnmobile. Das gilt auch bei einem Gespann der Klasse C1E oder CE.
Stichtag für den Umtausch verpasst-So erwerben Sie einen Führerschein
Der Umtausch ist verpflichtend. Das Ablaufdatum bezieht sich jedoch nur auf das Führerschein-Dokument und nicht auf den Inhalt der Fahrberechtigung. Pkw und Motorräder dürfen Sie auch dann weiter unbefristet fahren, wenn die Umtauschfrist oder das Ablaufdatum verstrichen ist.
Wichtig: Der Fahrer bzw. die Fahrerin riskiert in diesem Fall ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Man begeht jedoch keine Straftat (“Fahren ohne Fahrerlaubnis”) – anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen.
Im Ausland können Sie jedoch Probleme bekommen, wenn Sie nach Ablauf der Frist weiter mit Ihrem alten Führerschein unterwegs sind. Insbesondere das Anmieten eines Mietwagens kann problematisch werden.
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