EU-Führerschein–Kaufen EU-Führerschein
Der EU-Führerschein ist der einheitliche, Scheckkarten-Format-Führerschein, der seit 1999 in der EU gilt und die gegenseitige Anerkennung von Fahrerlaubnissen in den Mitgliedsstaaten sicherstellt, wobei neue Scheine meist 15 Jahre gültig sind und alte bis 2033 umgetauscht werden müssen. Neue EU-Richtlinien bringen einheitliche Regeln wie 2-jährige Probezeit, begleitetes Fahren ab 17 und eine digitale Version, um Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Was ist der EU-Führerschein?
- Standardisierung: Ein einheitliches Format (Scheckkarte) und eine einheitliche Klassifizierung für alle EU-Länder und einige weitere (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz).
- Gültigkeit: Neue Pkw-Führerscheine sind in Deutschland 15 Jahre gültig, andere EU-Länder haben 10-15 Jahre.
- Anerkennung: Wird in allen EU-Ländern anerkannt.
Umtausch alter Führerscheine
- Frist: Alle alten Papierführerscheine müssen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden, gestaffelt nach Geburtsjahrgängen.
- Voraussetzungen: Sie benötigen Ihren alten Führerschein, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passbild.
- Kosten: Rund 25 bis 30 Euro plus Kosten für das Foto.
- Prozess: Erfolgt bei der örtlichen Führerscheinstelle ohne neue Prüfung oder Gesundheitscheck.
Aktuelle und zukünftige Reformen (ab 2025/2026)
- Digitale Version: Einführung eines digitalen EU-Führerscheins, kompatibel mit der EU Digital Identity Wallet.
- Sicherheit: Einführung einer verpflichtenden 2-jährigen Probezeit für Fahranfänger und strengere Regeln für junge Fahrer.
- Erleichterter Erwerb: 18-Jährige können Lkw-Führerscheine (C) und 21-Jährige Busführerscheine (D) erwerben, wenn sie einen Befähigungsnachweis haben.
- Hintergrund: Teil der EU-Initiative “Vision Zero” zur Reduzierung von Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 2050.
EU-Führerschein im Ausland erwerben
- Wohnsitzprinzip: Erwerb im Ausland nur bei mindestens 6-monatigem Aufenthalt oder festem Wohnsitz dort.
- Sprache: Künftig ist es möglich, Prüfungen in der eigenen Amtssprache abzulegen, wenn die Prüfungssprache im Wohnsitzland nicht angeboten wird.
Umtausch von Führerscheinen in der EU
Sie dürfen jeweils immer nur einen EU-Führerschein besitzen. Wenn Sie also in ein anderes EU-Land übersiedeln, brauchen Sie Ihren Führerschein in der Regel nicht umzutauschen. Wenn Sie jedoch möchten, können Sie ihn in Ihrem neuen Wohnsitzland freiwillig gegen einen entsprechenden Führerschein dieses Landes umtauschen.
Freiwilliger Umtausch Ihres Führerscheins in einem anderen EU-Land
Falls Sie Ihren Führerschein freiwillig umtauschen möchten, müssen Sie in dem betreffenden Land wohnhaft sein und die Voraussetzungen für den Besitz eines Führerscheins (Mindestalter, gesundheitliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs usw.) erfüllen.
Bevor die Behörden Ihren Führerschein umtauschen, setzen sie sich mit den Behörden in Ihrem bisherigen Wohnsitzland in Verbindung, um zu überprüfen, ob Ihre Fahrerlaubnis nicht eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde. Wenn Sie einen alten Führerschein umtauschen, erhalten Sie das neue Standardformat (seit 2013 – Plastikkarte im Kreditkartenformat mit Foto).
Obligatorischer Umtausch Ihres Führerscheins in einem anderen EU-Land
In folgenden Fällen müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen:
Ihr Führerschein ist verlorengegangen, wurde gestohlen oder ist beschädigt.
Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mehr als zwei Jahren im Ausland und besitzen einen Führerschein mit unbegrenzter Geltungsdauer (nur auf Verlangen der nationalen Behörden Ihres Wohnsitzlandes).
Sie haben gegen die Straßenverkehrsordnung in dem Land verstoßen, in dem Sie leben.
nicht sehr klar, dass wir EU-Führerscheine und alle anderen Führerscheine, Pässe und Zertifikate ohne jeglichen Test oder Prüfung ausstellen Kontaktieren Sie uns einfach für weitere Details